Die Unehrlichkeit des Hängens
Ein großer Richtplatz
befand sich auf heute Neustädter Seite nahe dem Alaunplatz auf
dem Sande. Hier wurde, wie in alten Chroniken nachzulesen,
gleichsam geköpft, gerädert und verbrannt, wobei zwei
Schinderknechte selbst wegen Raubes bzw. Straßenraubes am 07. März 1700
sowie am 17. September 1714 diesen letzten Weg
zu gehen hatten.

Spekulativ sind die
Anfänge des Altendresdner Richtplatzes. Ob dieser bereits vor Nennung
des rechtselbisch gelegenen Dresdens ("Antiqua Dressdin") anno
1350 bestanden hat ist fraglich, jedoch ist davon auszugehen, dass mit
der Verleihung des Stadtrechts durch Wilhelm I. Herzog von Sachsen
(21.12.1403) ein solcher in Holz bestanden haben wird. Erst die Einheit
mit Neuendresden (der heutigen Altstadt) seit 1549 durch Kurfürst
Moritz von Sachsen gibt Hinweise auf einen solchen. Der Weichbildausbau
bzw. die Neusetzung der Rainsteine 1550 lässt die Grenzen Altendresdens
erkennen, wo es heißt:
Der erste steynn zcwuschenn Peschen unnd Stadorff an der
Meyßnischenn strassen, die andernn ann der Reichenbacher strassen, am
Bischoffswege, ann der Reynischen strassenn, ann der Langebruckenn
strassen, hinderm gerichte, an der Weisßig strassen, durch
Michell Borschbergs weynberg hindurch adder were denn volgend beßitzen
wurde, bis ann die Elbe, do die letztenn steynne gesetzt.
Ob Altendresden einen eigenen Abdecker oder Scharfrichter angestellt
hatte ist gleichfalls fraglich, obwohl in den Altendresdner
Stadtrechnungen zu lesen ist:
1469: Item dedi dem nawen boten 2 gr. zcu
vortrinken ...
1531: 1/2 fl. vom schosser vor die littern und hocken,
die der scharffrichter genommen, do er Clyhenßgen gebranth.
Angedacht
auf dem Sande war gar eine Erweiterung der Richtstätte auf 22
Säulen und Scheiterhaufen, da man sich der Plünderungen und
Brandschatzungen durch die Schweden im 30jährigen Krieg zu erwehren
suchte. Erst auf Bitten des schwedischen Generals Pfuehl lenkte
Kurfürst Johann Georg I. ein.
Zur weiteren Geschichte
des Altendresdner Richtplatzes erfahren wir weiter:
Unter Kurfürst
August (1694-1733) wurde derselbe steinern und in seiner Art sehr
kostbar und anständig auf folgende Veranlassung erbaut. Es hatte nämlich
im J. 1562 Caspar Ehrlich aus der Erbschaft eines Rüstmeisters 1371 fl.
5 gr. veruntreut und nach damaligem strengen Rechte somit sein Leben
verwirkt. Es wurde daher ein neuer steinerner Galgen gebaut, auf welchen
von außen eine Treppe führte. Herzog Friedrich von Pommern verwendete
sich indessen für den Delinquenten und der milde Kurfürst schenkte ihm
am 15. Juny das Leben unter der Bedingung, daß er die sächsischen
Lande auf ewige Zeiten verlassen, die entwendete Summe ersetzen und die
Kosten für den neuerbauten Galgen erstatten solle. Ferner mußte
Ehrlich sein Wappen in Stein hauen lassen und dieß wurde mit seinem
Namen bezeichnet, in die Galgenmauer befestigt. Dieses Hochgericht stand
bis zum Jahre 1732, und ward dadurch merkwürdig, daß der berüchtigte
Lips Tullian hier nebst vier Spießgesellen am 8. März 1715 enthauptet
wurde.
Im
J. 1732 beabsichtigte der prachtliebende König und Kurfürst eine
Erweiterung der Neustädter Festungswerke und den Bau der Casernen, und
deßhalb mußte das Hochgericht weiter nach der Heide zu verlegt werden.
Den 25. April ward der alte Galgen eingerissen und der Grundstein zum
neuen gelegt, dabei aber folgende Feierlichkeit beobachtet.
Die Handwerker, denen oblag, bei solchem Gerichtsbau Hand anzulegen,
versammelten sich in der Altstadt, um nach dem Gerichtsplatz zu ziehen.
Den Zug eröffneten einige Rathswächter, denen die gesammten
Steinmetzmeister mit 72 Gesellen paarweise folgten. Zwölf Maurermeister
führten 719 Maurergesellen, zwölf Zimmermeister 570 Zimmerleute. Die
Schmiedemeister mit 47 Gesellen und 36 Tischlermeister mit 116 Gesellen,
von 2 Waldhornisten begleitet, so wie 79 Schlossergesellen mit ihren
Meistern schlossen den ansehnlichen Zug. Der Gouverneur, Feldmarschall
Graf Wackerbarth, der General-Auditeur, Oberamtmann Dr. Vockel, der
regierende Bürgermeister Vogel, die Stadtgerichte und die Actuarien
waren vorausgefahren.
Die Feierlichkeit am Gerichtsplatze selbst eröffnete Dr. Vockel mit
einer Rede, der er das Sprichwort: "Wer Ruhe haben will, lasse sich
unterm Galgen begraben," zum Grunde gelegt wurde. Er that dann zwei
Hiebe in das Holz und den Stein des alten Galgens, und nach ihm that
jedes Handwerk ebenfalls drei Hiebe. Hierauf zog man weiter hinaus zu
dem Orte, der dem neuen Hochgerichte bestimmt war. Auch hier geschahen
von den Genannten Schläge in bereit liegende Höltzer und Steine. Um 1
Uhr Mittags war die Feierlichkeit beendigt, welche um 9 Uhr Morgens
begonnen hatte.
(Quelle: "Der
Sammler für Geschichte und Alterthum, Kunst und Natur im Elbthale, Hrsg:
P. G. Hilscher, Dresden 1837) Schon
Iccander beschreibt 1719 diesen Gerichtsplatz im Rahmen seiner
Beobachtungen wie folgt:
... Bey dieser Fortification findet man vier Thore oder Ausgänge,
als zwey gegen Mittag und gegen die Elbe, eines gegen den Abend zu so
man das weisse oder Meißnische, und eines gegen den Morgen, welches man
das Laußitzer oder schwartze Thor nennet, und vor dem Gerichts-Platz
mit Galgen, Rädern, Brand- und anderen Säulen gespicket, zu sehen...
Man hat annoriret, daß von 1. Jan. 1709 bis den 2. Aug. 1719 41
gehenckt, 27 geköpffet und auffs Rad gelegt, 10 decolliret und
begraben, einer lebendig gerädert, 4 gesäckt, 2 harquebusiret oder
erschossen, und einer lebendig verbrandt worden, ohne was etwa in
Gefängnissen gestorben, und untern Galgen seine Grabe-Städte gefunden.
Auch wenn der
neue Richtplatz auf dem Sande schon Bestand hatte, wurde immer noch vorm Wilsdruffer Tor die Todesstrafe verhängt, so am 17. Oktober 1708 gegen
eine Kindsmörderin, welche auf dem hiesigen Rabenstein geköpft ward.
Das dies aber die Ausnahme war bzw. evtl. auf Fürbitte der Angehörigen
diese Hinrichtung abgemildert wurde, beweist ein Jahr später die
Hinrichtung an gleichfalls einer Kindsmörderin, welche auf der
Elbbrücke mit lebendigen Katzen und Hunden gesäckt wurde.
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