Fachliches
Wie
jede Beruf hat auch der des Scharfrichterwesens seine eigenen
Fachausdrücke. Ein geschickter Meister musste demzufolge folgende
Dinge können:
- reinlich fegen
| = stäupen | - zierlich zeichnen
| = brandmarken
| - vernünftig die Glieder versetzen
| = torquieren (s. Tortur)
| - einen feinen Knoten schlagen
| = hängen
| - rasch absetzen
| = köpfen
| - artlich mit dem Rade spielen
| = rädern
| - nett tranchieren
| = vierteilen
| - einem eine Hitze abjagen
| = verbrennen
|
Das Schwert
der Scharfrichter waren vielfach reich verziert. Neben Darstellungen
von Rad und Galgen sind persönliche Inschriften nicht selten, wie
z.B.
"Wenn
ich das Schwert thu aufheben,
So wünsch ich dem armen Sünder das ewig leben"
"Die
Herren steure dem Unheil
Ich exquire Ihr Endts Urtheil"
"Wer
mit dem Schwert ficht,
so werden mit dem schwert gericht.
Anno Dm. MDXLVII (1547)"
"Zum
Richter Bin ich Besteld.
Verzeigen wolle miers Die ganze Weld
So ich füere den streüg. 1603"
"Gott
Sei Im Sünder genedig
und Barmherzig der und in ewikeit. a. (Amen)".
[Quelle:
Klingenindustrie Solingen]
Auch in
puncto Kleiderordnung waren Scharfrichter auffällig, damit man
sie in weitem Bogen meiden konnte. Bei Staatsaktionen trugen sie an
manchen Orten rote Mäntel. Karl V. schrieb ihnen in der
Reichs-Polizei-Ordnung von 1530 eine absonderliche Kleidung vor, im
Hallischen Saalkreis verbot ihnen ein Edikt von 1718 bei Karrenstrafe
das Degentragen und ein Edikt von 1734 befahl ihnen graue Kleidung.
Ende des 19. Jahrhunderts war der Henker auf dem Schafott dagegen
recht elegant gekleidet: mit Zylinder, schwarzem Frack, weißer Binde
und Handschuhen.
Die Thiere, die man mit dem
Verurtheilten in den Sack zu stecken pflegte - es waren auch bei dem
genannten Richter 1715 noch Hund, Katze, Hahn und gemalte Schlange
- hatten angeblich eine allegorische Bedeutung in Bezug auf das
Verbrechen. Der Hund bedeutete, wie eine solche Erklärung
sagt, daß ein solcher Mensch seine Eltern nie mit Ehren erkannt
hatte, wie der Hund thut, welcher die ersten neun Tage blind ist; der HahnNatterAffe (an dessen Statt die Katze)
sollte anzeigen, daß der Verbrecher zwar wie der Affe einem Menschen
ähnelt, aber doch in That und Herz kein Mensch gewesen sei, da er an
seinem eignen Blut so unmenschlich gehandelt hatte.
bedeutete des Menschen Frevel und Hochmuth, den er an seinem Vater
oder Kinde begangen; die bedeutete solcher Eltern
Unglück - "denn von solcher Gebärung sagt man also, daß, wenn
sie sich gatten wollen, so stecket das Männlein sein Haupt in des
Weibes Mund, davon empfähet sie und allda beißet sie dem Männlein
vor Wollust den Kopf ab; darnach wenn sie die Jungen gebähret, muß
sie von ihnen wieder sterben, denn als dieselben sollen geboren
werden, beißen sie sich aus der Mutter Leibe, davon sie denn von
Stund an stirbt." Der
[Quelle: Lindau -
Dresden]
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