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Fachliches

Wie jede Beruf hat auch der des Scharfrichterwesens seine eigenen Fachausdrücke. Ein geschickter Meister musste demzufolge folgende Dinge können:


 - reinlich fegen
 = stäupen
 - zierlich zeichnen
 = brandmarken
 - vernünftig die Glieder versetzen
 = torquieren (s. Tortur)
 - einen feinen Knoten schlagen
 = hängen
 - rasch absetzen
 = köpfen
 - artlich mit dem Rade spielen
 = rädern
 - nett tranchieren
 = vierteilen
 - einem eine Hitze abjagen
 = verbrennen






Das Schwert der Scharfrichter waren vielfach reich verziert. Neben Darstellungen von Rad und Galgen sind persönliche Inschriften nicht selten, wie z.B.

"Wenn ich das Schwert thu aufheben,
So wünsch ich dem armen Sünder das ewig leben"

"Die Herren steure dem Unheil
Ich exquire Ihr Endts Urtheil"

"Wer mit dem Schwert ficht,
so werden mit dem schwert gericht.
Anno Dm. MDXLVII
(1547)"

"Zum Richter Bin ich Besteld.
Verzeigen wolle miers Die ganze Weld
So ich füere den streüg. 1603"

"Gott Sei Im Sünder genedig
und Barmherzig der und in ewikeit. a. (Amen)"
.

[Quelle: Klingenindustrie Solingen]



Auch in puncto Kleiderordnung waren Scharfrichter auffällig, damit man sie in weitem Bogen meiden konnte. Bei Staatsaktionen trugen sie an manchen Orten rote Mäntel. Karl V. schrieb ihnen in der Reichs-Polizei-Ordnung von 1530 eine absonderliche Kleidung vor, im Hallischen Saalkreis verbot ihnen ein Edikt von 1718 bei Karrenstrafe das Degentragen und ein Edikt von 1734 befahl ihnen graue Kleidung. Ende des 19. Jahrhunderts war der Henker auf dem Schafott dagegen recht elegant gekleidet: mit Zylinder, schwarzem Frack, weißer Binde und Handschuhen.


Die Thiere, die man mit dem Verurtheilten in den Sack zu stecken pflegte - es waren auch bei dem genannten Richter 1715 noch Hund, Katze, Hahn und gemalte Schlange - hatten angeblich eine allegorische Bedeutung in Bezug auf das Verbrechen. Der Hund bedeutete, wie eine solche Erklärung sagt, daß ein solcher Mensch seine Eltern nie mit Ehren erkannt hatte, wie der Hund thut, welcher die ersten neun Tage blind ist; der HahnNatterAffe (an dessen Statt die Katze) sollte anzeigen, daß der Verbrecher zwar wie der Affe einem Menschen ähnelt, aber doch in That und Herz kein Mensch gewesen sei, da er an seinem eignen Blut so unmenschlich gehandelt hatte. bedeutete des Menschen Frevel und Hochmuth, den er an seinem Vater oder Kinde begangen; die bedeutete solcher Eltern Unglück - "denn von solcher Gebärung sagt man also, daß, wenn sie sich gatten wollen, so stecket das Männlein sein Haupt in des Weibes Mund, davon empfähet sie und allda beißet sie dem Männlein vor Wollust den Kopf ab; darnach wenn sie die Jungen gebähret, muß sie von ihnen wieder sterben, denn als dieselben sollen geboren werden, beißen sie sich aus der Mutter Leibe, davon sie denn von Stund an stirbt." Der

[Quelle: Lindau - Dresden]






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