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In allen (Un-)Ehren

Wichtiger Bestandteil des täglichen Miteinanders eines Ortes war die Abgrenzung von all jenen, welche zweifelhaften Rufes oder/und mit der Religion bzw. dem gewohnheitsmäßig nicht akzeptablen Gesetzmäßigkeiten in Übereinstimmung stehenden Personenkreisen. Die Begrifflichkeit der Standesehre bzw. der Ehrlosigkeit spielt hierbei eine ganz besondere Rolle. Zu den unehrlichen Leuten im weitesten Sinne rechnete man die Hirten, Schäfer, Müller, die Bader, die Leineweber, Barbiere, Zöllner, Totengräber, die Türmer, Bettelvögte,  Nachtwächter, die Schergen, Gerichts- und Polizeidiener, vor allem aber, mit der größten Unehrlichkeit behaftet: den Scharfrichter und seine Gesellen. Auch sind noch die Spielleute aller Art, die Gaukler, Possenreißen, Seiltänzer, fahrende Musikanten zu erwähnen.

In den frühesten Jahrhunderten dagegen war der Scharfrichter seines Standes würdig. So führte anno 1040 ein englisches Gesetz den Carnifex unter den großen Reichsbeamten auf, später, auch schon um die gleiche Zeit, von Karl dem Großen an, im Frankenreiche, verschwindet dieses Amt. Galt es, ein Todesurteil zu vollziehen, so musste das von der Gemeinde selbst oder von den Schöffen ausgeführt werden. Erst im 14. Jahrhundert übertrug man die Exekution dem Fronboten, und später besonders zu diesem Zweck angestellten Personen, welche zugleich die Abdeckerei zu besorgen hatten. 

Diese Personen, die Henker und ihre Genossen, waren der allgemeinen Verachtung ausgesetzt.

Sie gingen als die Letzten zum Abendmahl, in der Schänke hatten sie einen extra für sie zugewiesenen Platz. Dies ging sogar soweit, das, starb der Scharfrichter eines Ortes, man manchmal niemanden fand, um ihn zu bestatten. Dann musste eine Tagelöhner speziell hierfür bestellt werden.

Doch der Scharfrichter wollte von einer so geringen Wertschätzung nichts wissen. Nannte sie nicht der Volksmund "Meister" und wurden sie nicht in den amtlichen Protokollen als "Nachrichter" verzeichnet, weil sie nach dem Richter in Aktion traten? Ihre heikle Tätigkeit brachte es mit sich, dass sich das Nachrichteramt fast überall in denselben Familien forterbte. Infolgedessen entwickelte sich auch bei ihnen ein gewisses Standesgefühl, und darauf begründeten sie, wie jeder Stand, auch einen Anspruch auf Ehre!

Nicht unbedingt beliebter, zumindest bei Landesherrn, machte sich der Scharfrichter, indem er Kuren aller Art betrieb, an Vieh hauptsächlich, aber meist auch an Menschen. Dabei hilfreich war ihm der festverankerte Aberglaube im Volke, wobei z.B. der Scharfrichter von Pilsen gegossene Freikugeln veräußerte, andere handelten mit der Alraunwurzel, dem Diebesdaumen, oder dem Blut von Hingerichteten als Mittel gegen die Fallsucht. Für Sachsen entschied das Schöppengericht zu Leipzig 1745 im Streitfall zwischen dem Leipziger Scharfrichter und den Barbieren, dass den Scharfrichtern im ganzen Römischen Reich verstattet würde, dergleichen Curen vorzunehmen, welche unter die Verwundungen nicht zu rechnen wären, daß ihnen aber zustehen solle: das Einrichten verrenkter Glieder und Buckel und Arm- und Beinbrüche.




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