In allen (Un-)Ehren
Wichtiger Bestandteil
des täglichen Miteinanders eines Ortes war die Abgrenzung von all
jenen, welche zweifelhaften Rufes oder/und mit der Religion bzw. dem
gewohnheitsmäßig nicht akzeptablen Gesetzmäßigkeiten in Übereinstimmung
stehenden Personenkreisen. Die Begrifflichkeit der Standesehre bzw.
der Ehrlosigkeit spielt hierbei eine ganz besondere Rolle. Zu den
unehrlichen Leuten im weitesten Sinne rechnete man die Hirten, Schäfer,
Müller, die Bader, die Leineweber, Barbiere, Zöllner, Totengräber,
die Türmer, Bettelvögte, Nachtwächter, die Schergen,
Gerichts- und Polizeidiener, vor allem aber, mit der größten
Unehrlichkeit behaftet: den Scharfrichter und seine Gesellen. Auch
sind noch die Spielleute aller Art, die Gaukler, Possenreißen, Seiltänzer,
fahrende Musikanten zu erwähnen.
In den frühesten
Jahrhunderten dagegen war der Scharfrichter seines Standes würdig. So
führte anno 1040 ein englisches Gesetz den Carnifex unter den großen
Reichsbeamten auf, später, auch schon um die gleiche Zeit, von Karl
dem Großen an, im Frankenreiche, verschwindet dieses Amt. Galt es,
ein Todesurteil zu vollziehen, so musste das von der Gemeinde selbst
oder von den Schöffen ausgeführt werden. Erst im 14. Jahrhundert übertrug
man die Exekution dem Fronboten, und später besonders zu diesem Zweck
angestellten Personen, welche zugleich die Abdeckerei zu besorgen
hatten.
Diese
Personen, die Henker und ihre Genossen, waren der allgemeinen
Verachtung ausgesetzt.
Sie gingen als die
Letzten zum Abendmahl, in der Schänke hatten sie einen extra für sie
zugewiesenen Platz. Dies ging sogar soweit, das, starb der
Scharfrichter eines Ortes, man manchmal niemanden fand, um ihn zu
bestatten. Dann musste eine Tagelöhner speziell hierfür bestellt
werden.
Doch der
Scharfrichter wollte von einer so geringen Wertschätzung nichts
wissen. Nannte sie nicht der Volksmund "Meister" und wurden
sie nicht in den amtlichen Protokollen als "Nachrichter"
verzeichnet, weil sie nach dem Richter in Aktion traten? Ihre heikle Tätigkeit
brachte es mit sich, dass sich das Nachrichteramt fast überall in
denselben Familien forterbte. Infolgedessen entwickelte sich auch bei
ihnen ein gewisses Standesgefühl, und darauf begründeten sie, wie
jeder Stand, auch einen Anspruch auf Ehre!
Nicht unbedingt
beliebter, zumindest bei Landesherrn, machte sich der Scharfrichter,
indem er Kuren aller Art betrieb, an Vieh hauptsächlich, aber meist
auch an Menschen. Dabei hilfreich war ihm der festverankerte
Aberglaube im Volke, wobei z.B. der Scharfrichter von Pilsen gegossene
Freikugeln veräußerte, andere handelten mit der Alraunwurzel, dem
Diebesdaumen, oder dem Blut von Hingerichteten als Mittel gegen die
Fallsucht. Für Sachsen entschied das Schöppengericht zu Leipzig 1745
im Streitfall zwischen dem Leipziger Scharfrichter und den Barbieren,
dass den Scharfrichtern im ganzen Römischen Reich verstattet würde,
dergleichen Curen vorzunehmen, welche unter die Verwundungen nicht zu
rechnen wären, daß ihnen aber zustehen solle: das Einrichten
verrenkter Glieder und Buckel und Arm- und Beinbrüche.
Verantwortlich für den Inhalt ist der Autor der Homepage. Kontakt
Kostenlose Homepage von rePage.de
- w -
Flirten und Bilder bewerten - Lovemission.de
|