... ohne Worte
Von etlichen
ehemals gebrauchten und bekannt gewesenen, ietzo aber entweder gar
nicht mehr in usu oder gar selten gebräuchlicher Todes-Strafen
verruchten Maleficanten.
Hochgeehrter Herr,
Ich habe bereits zu vielen mahlen von merckwürdigen Executionibus
demselben Nachricht gegeben; Anitzo aber will, auf dessen Verlangen,
einige Notiz thun von Lebens-Strafen, die vor Alters zwar üblich
gewesen, itzo aber gantz und gar nicht mehr oder doch sehr selten in
Gebrauch sind, unter solche gehören ohne alle Weitläufftigkeit:
1) Die Abährung des Halses mit einem Pflugck, so denjenigen
wiederfahren, die heiml. Gräntz-Steine ausgehoben und versetzet, denn
diese wurden bis an Hals in die Erde gegraben, und mit 4 neuen
Pferden, die das Ackern ungewohnet, und einen neuen Pflug so lange
nach dem Halse geähret, bis solcher abgestossen...
2) Die Schlagung eines spitzen Nagels durch den Kopff, Augen,
Schultern und Knien, so An. 1427 einen Priester im Buntzlau
wiederfahren ...
3) Die Eröffnung aller Adern, um sich zu tode zu bluten ...
4) Die Aufschneidung derer Leiber und Bäuche, so An. 1646, der
grosse Mogul zu Adra an einer Manns-Person, die in einem Thier-Kampff
einen verborgen gehabten Indianischen Zimber wider des Kaysers Verboth,
gebrauchet, verrichten lassen ...
5) Die Ausstechung derer Augen, so bey den Persern gebräuchlich
gewesen ...
6) Das Schleifen der Ubelthäter zur Gerichts-Statt durch
unvernünftige Thiere, wie unter andern auch An. 1676 den 10. Dec. zu
Oelse, einen, der 27 Personen ermordet gehabt, wiederfahren ...
7) Das Viertheilen, und Hängung derer Stücken an die 4
Heerstraßen, womit diejenigen, so Hand an die göttlichen, natürlichen
und Civil-Rechten geheiligte Majestät des Kaysers, derer Könige,
Churfürsten und anderer hoher Personen boshaffter Weise legen,
bestraffet werden, die , so in Kriegsläufften wissentlich des Feindes
Kundschaffter herbergen ...
8) Das Riemen-Schneiden aus der Missethäter Rücken und andern
Orten des Leibes, so den 1. Sept. 1589 einen Muttermörder zu Prage
wiederfahren ...
9) Das Spiessen, da nehmlich ein sehr spitzig Holtz in den
Hintern gestecket wird, welches mitten durch den Leib und bißweilen
durch den Kopff auch wohl bey dem Halse wieder heraus gehet, und
nachgehends umgekehrt in die Erden gepflantzet wird, dergleichen
Strafe sonst in Teutschland denen Wildprets-Dieben wiederfahren ...
10) Die Excoriation oder Schindung derer lebendigen Menschen,
die im Heil. Röm. Reich nicht mehr üblich. An. 1571 ließ der Türckische
Bassa, Mustapha, den Venetianischen Commendanten zu Famagusta in
Cypern, als er sich ihm ergeben hatte, die Haut bis auf den Nabel
abziehen ...
11) Die Zerschneidung der Menschen mit eisernen und höltzernen
Sägen, dergleichen Tod der Prophet Esias, Florianus, Euphemia und
andere Märtyrer erlitten ...
12) Die Schlagung eines spitzigen Pfahls durchs Hertz,
dergleichen Tod den 5. Jul. 1674 ein Weib in Böhmen erlitten, welche
sich vor einen Schneider-Gesellen ausgegeben, und mit einen andern
Schneider-Gesellen bey einen Meister 3 Kinder gezeuget und umgebracht,
der Vater dieser Kinder ward decolliret und aufs Rad geflochten ...
13) Die Zerreissung der Ubelthäter mit niedergebogenen Bäumen,
da man zweyer hohen schwancken Bäume Gipffel herab zur Erden gebogen,
und an jeden ein Bein des Ubeltäthers gebunden, nachgehends die
Gipffel in einem Zug wieder zurück in die Höhe schnellen und den
armen Menschen von einander reissen lassen, mit welcher Strafe
Alexander Magnus den Persischen Capitain Bersum, weil er in der
Schlacht bey Arbela, worinnen 90000 Mann blieben, den König Darium in
der Flucht getödtet, belegen lassen ...
14) Die Zerreissung derer Ubeltäther mit Wagen und Pferden,
wie den 24. May 1610 den bekannten Königsmörder Franz Ravaillac, so
König Heinrich den Vierdten in Frankreich in seiner Kutschen mit
einen Messer erstochen, wiederfahren ...
15) Das Niedersäblen, so bey denen Türcken, Persern, Russen,
Tartaren gar gemein gewesen ...
16) Die Erschlagung mit eisernen Flegeln, dergleichen Strafe
der bekannte Hußiten-General Johann Zischka An. 1420 den 5. Sept. an
135 Einwohnern in der Stadt Prachatiz executiren lassen ...
17) Diejenige Strafe, da man die Delinquenten entblössen,
binden, mit Honig bestreichen und den Fliegen und Mücken zum Stechen
öffentlich darstellen lassen, welche Strafe man Cyphonisinus nennet
...
18) Die Herabstürtzung der Übeltäther von hohen Felsen,
Klippen, Thürmen und andern erhabenen Orthen, dergleichen Strafe die
Römer an denen groben Missethätern exequiret ...
19) Die Einmauerung derer lebendigen Menschen, dergleichen An.
1651 zu Prage bey S. Jacob einer Nonne und Mönchen wiederfahren ...
20) Das Steinigen, so bey den Jüden sehr gemein gewesen, wie
auch viele Märtyrer, als Stephanus, Jacobus u.a.m. dergleichen Tod
erlitten ...
21) Das lebndige Begraben der Missethäter, dergleichen zu
Hammelburg in Francken einer Dirnen, so ihr unehelich Kind in Brunnen
geworffen, wiederfahren ...
22) Die Einspindung der Maleficanten in Vässer mit spitzigen
eisernen Stacheln und Nägeln durchschlagen, mit welcher
schmertzhafften Strafe der bekannte Attilius Regulus, Bürgermeister
zu Rom, von den Carthaginensern belegt worden ...
23) Die Tödung der Menschen durch Hunger und Durst,
dergleichen Todes Kayser Tiberius des Germanici Sohn, Drusum, sterben
lassen ...
24) Die Vorwerffung derer Ubelthäter denen Bestien, die solche
Arme in Stücken zerrissen und gefressen ...
25) Das Schmieden der Raubschützen und Wildprets-Diebe auf
lebendige Hirsche, die mit solchen armen Menschen durch Dornen Pusch
und Hecken gezogen, in Pfützen und Sümpffen sich geweltzet, so lange
biß beyde das Leben eingebüsset ...
26) Die Creutzigung dergleichen Tod Alexander Magnus, als er
die Stadt Tyrum mit Sturm erobert, 2000 Bürgern anthut und daran
zappeln lassen ...
27) Das Schmäuchen, da man nehmlich eine großen Pfahl in die
Erde gesetzet, und das Holtz in einen Circul gerum gebracht, daß der
Pfahl frey geblieben, an denselben hat man den Maleficanten mit Ketten
gebunden, ihn mit einen Knäbel das Maul aufgesperret, daß der Dampff
und Rauch ihm desto ärger in Hals gegangen, damit auch der Rauch stärcker,
hat man das Holtz und Stroh mit Wasser begossen, an welchen Tod Kayser
Caligula einen besondern Gefallen gehabt ...
Und so mag es vor dieses mahl
genug seyn, womit verharre
Meines hochgeehrten Herrns,
Leipzig den 3. Sept. 1725
Dienstwilliger
N. N.
Quelle:
Kurtzgefastes Sächsisches Kern-Chronicon, Iccander, Freyburg
1721-1727
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