Lapsus
Zur menschlichen Schwäche zählt seit Altersher, seine "eigenen Schäflein ins Trockene bringen" zu wollen, seine Familie versorgt zu wissen, auch wenn es dabei manchmal zu eher unredlichen Handlungsweisen kommt. Jedweder Berufszweig ist davon betroffen, doch gerade beim Scharfrichter/Abdecker sollte man annehmen, dass jener - der die Konsequenzen jeglicher grober Verfehlungen kennt und diese zu "sühnen" hat - bemüht ist, solcherart Irrwege zu vermeiden. Doch weit gefehlt. So warnte man gar vor Betrügereien seines "Standes":
Scharf‑ oder Nachrichter betrügen: 1) Wenn sie ihre Privilegien mißbrauchen, und zumalen an
Orten, wo man sie nicht kennt, in ihrem Stande vielmehr sich herausnehmen, als
ihnen erlaubet. 2) Wenn sie die Hunde hinterlistiger Weise ergreiffen und
umbringen, damit sie von solchen das Fett und den Balg zu ihren Nutzen
gebrauchen können. 3) Wenn sie, nach geschehenen Selbst‑Mord, bey
Herausschleppung des Entleibten mehr prätendiren, als ihnen gehöret von denen
Sachen, welche um den Selbst‑Mörder herum hegen. 4) Wenn sie Arzeneyen
präpariren, und Menschen und Vieh zu curiren sich unterstehen, davon sie doch
keine Wissenschaft haben, wie sie denn auch daher, weil sie sich öfters
Apotheker gebrauchen lassen, in der Chur‑Mannischen und Frankfurthischen
Apotheker‑Ordnung in Ansehung, daß einem Gefolterten die Glieder einlenken, zur
medicinischen oder chyrugischen Praxis noch nicht zulänglich sey, billig
verworfen worden. 5) Wenn sie die Einfältigen bereden, sie wollten ihnen vor
ein geringes Geld etwas geben, daß keine Here weder an ihrem Viehe. noch an
allen dem, was sie im Hause haben, Schaden thun oder etwas nehmen könne, oder
solle. 6) Wenn sie, nicht so wohl nach dem Befehl der Richter, als vielmehr
nach ihren eigenen Affecten richten, und den armen Sündern entweder aus einen
grausamen Haß zu viel leiden lassen, oder bey der Tortur, Staupenschlag und
dergleichen mit den Maleficanten heucheln und um Geschencke oder Freundschafft
wegen selbigen gar zu wenig thun. 7) Wenn sie wie, nach Anzeige des Hn. Gerbers
in s. Fortsetzung der unerkannten Sünden der Welt p.754. wohl eher geschehen,
die Weiden vergifften, daß das Vieh davon hauffenweis hinfalle, und sie desto
mehr zu thun bekommen mögen. 8) Wenn sie um nichtiger Ursach willen ehrlichen
Leuten zur Beschimpfung den Schinderkarren vor die Thür führen, nur damit diese
sich mit ihnen abfinden müssen. 9) Wenn sie die Leute bereden, machen zu
können, daß ein Dieb das gestohlne Guth wiederbringen müsse. 10) Wenn sie die
Schweine mit Luder füttern, und damit wenn sie geschlachtet sind, das Gesinde
speisen. 11) Wenn sie, da ihnen ein mageres oder sonst verunglücktes Pferd zum
Abdecken zugeschicket wird, solches wieder ausstopfen oder ausheilen, und
hernach etwann andere noch damit betrügen. 12) Wenn sie mit Pistolen und andern
Geschoß oder Seiten‑Gewehr handeln, und von solchen, daß es alle Festigkeit
auflöse, von demjenigen aber, der dergleichen Gewehr bey sich führe, daß
demselben niemand einen Schuß, Stich oder Hieb anbringen könne, die Leute
bereden. 13) Wenn sie bey mißlungener Hinrichtung ein Maleficanten durchs
Schwerdt vorgeben, es wäre ihnen gethan worden, sie hätten vor dem Diebe drey
Köpfe gesehen und dergleichen mehr ist, nur damit sie unter solchen Deckmantel
ihre Ungeschicklichkeit verbergen mögen. 14) Wenn sie sich großer Wissenschaft
mit Hausmitteln, Specificis oder sogenannten arcanis rühmen, solche aber vorher
entweder selbst nicht probiret haben, oder doch bey der Probe nicht zugegen
gewesen, sondern nur von Hörensagen und aus alten Kräuter‑Büchern haben, nichts
destoweniger damit allerley Krankheiten ohne Unterscheid curlren ollen. 15)
Wenn sie beym Urinbesehen den Leuten allerhand Lügen, woher die Maladie dieses
oder jenes Patienten herrühre, vorsagen, und bey Bauern oder Handwerks‑Leuten,
die Schuld etwa einem kalten Trunk, bey Beamten den Zorn, bey Wittwen und
verschuldeten Personen einem Gemüts‑Kummer, u.s.f. zuschreiben, und da dieses
nicht eintrifft, dem Wasser‑Überbringer fragen: Wie und wenn der Urin sey
aufgefangen worden? Da mag nun geschehen seyn, wenn und wie es will, so ist es
denen Betrügern nicht recht, sie sprechen, man solle den Urin anders auffangen,
und wieder zu ihnen kommen, dann würden sie besser urtheilen können: inzwischen
geben sie für 16.gr. zu brauchen, da stirbt immittelst entweder der Patient, so
bleiben sie künftig mit dem unbekanten Urin verschonet, oder er lebet, so haben
sie schon Gelegenheit, nemlich von der eigentlichen Beschaffenheit der
Krankheit nähere Nachrichten einzuholen, und da thun sie alsdann, als wenn sie
solche aus dem recht aufgefangenen Wasser gesehen hätten: Will die Betrügerey
den Stich noch nicht halten, so sprechen sie, es sey Hexerey, der Patient wäre
behert, die nächsten Nachbarn, die der Patient für seine besten Freunde hielte,
hätten ihm solches verursachet, es sey ein gethan Ding, u.s.w. Conf. Anonymi
entdeckter Betrug aller Menschen im Handel und Wandel, dritte Eröffnung
cap.4.p.221.
Mittel: 1)
Daß man zu der gleichen Amte ehrliche und unerschrockene Leute, auch solche,
die in ihrer Kunst wohl erfahren, d von jedermann ein gutes Zeugruß der
Aufrichtigkeit haben, nehme, wie Carpzovius in Prov. crim. P. III. qu. 37. n.
52. erinnert. 2) Verbiete, daß sie die arme Sünder und Selbst‑Mörder nicht
berauben, und etwas von ihren Kleidern oder Gütern nehmen. Daß sie keine Hunde
abfangen, 4) sich aller innerlichen Curen nicht weniger derer äusserlichen,
ausser was Gliedereinrichten und dergleichen betrifft, 5) auch aller
zauberischen unnatürlichen Mittel, und abergläubischen Stücke sich enthalten,
noch weniger denen Leuten, welche von ihnen die Personen, so sie bestohlen oder
ihnen durch Hexerey Schaden gethan, wissen wollen, mit Rath und verbotenen
Künsten an die Hand zu geht vielmehr solche Gottlos‑fragende der Obrigkeit zu
billiger Abstrafung sofort anzeigen.
(Betrügereien
aller Stände im 18. Jahrhundert; Georg Paul Hoenn; 1773)
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