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Rechtsprechung im alten Dresden

Anno 1523 den Montag nach Margaretha / hat man einen Pasquillanten / Nahmens: Jobst Weißbrodten / folgender gestalt abgestrafft / Denn da dieser hatte etliche Schmähe-Schriften wider die Pfaffen und Mönche gemachet / wurde Er deßhalber an Pranger gestellet / alda er die gefertigten Schreiben zur Straffe fressen müssen / Und ist hierüber noch etliche Monat ins Gefängniß geleget / und darauf aus dem Lande verwiesen worden (Wecksche Chronik, nachfolg. WChr.)

Im Jahre 1548 hat Hans Schumann, ein lediger Geselle, seine leibliche Mutter, die schwangeren Leibes war, aus vorsätzlichem, bösen Willen, als sie bei Nacht in eine Radstube der Mühle ging, ins Wasser gestoßen, so daß sie unter ein Rad schwamm und umkam. Er tat dies, weil sie einen anderen Mann nehmen wollte und die Mühle, die sein Vater besessen hatte, behalten wollte. Diesen hat man nach eingelangtem Urteil folgendermaßen abgestraft: Zuerst wurde derselbe auf eine Schleife (schlittenartiges Gestell) gebunden und zu Dresden auf die vier Ecken des Marktes geführt, daselbst mit glühenden Zangen gezwickt, hernach auf die Elbbrücke gebracht. In Meinung, den Delinquenten desto heftiger zu quälen, wurde er in einen ledernen Sack gesteckt, verschiedene Tiere zu ihm hinein getan, der Sack oben fest zugebunden und verpicht (mit Pech verklebt) und so In die Elbe geworfen. Weil es sich aber begab, daß der Sack im Wasser wegen der Luft zerbarst, sind der Hund und die Katze, die darin waren, heraus gefahren, ist dieser Verbrecher seiner Strafe eher, als man sonst wollte, erlegen. (Quelle: Das sächsische Obscurum)

Anno 1555 seynd etzliche 20 Persohnen zu Alt-Dresden (Dresden-Neustadt) / die sich beflissen / und gewettet / welcher am hefftigsten fluchen könnte / nebst denen so darbey gewesen / und das sündliche Wesen gegen die Gotteslästerer nicht geeyfert / gefänglich eingezogen / und nach Verdienst / mit Gefängnüß / Verweisung aus der Stadt / und mit dem Hals-Eisen unnachlässig gestraffet worden. (WChr.)

1566: Am 16. Februar haben sich 24 Reiter, meistentheils vom Adel, zusammengeschlagen, sich in den Wald bei Kohren in einen Hinterhalt gelegt und auf Raub gelauert. Als nun einige Fuhrleute angekommen, welche viele Waaren von Leipzig nach Chemnitz schaffen wollen, auch 1400 fl. Churf. Gelder bei sich gefehrt, haben sie dieselben angegriffen, die Wagen aufgehauen und das Geld nebst 12 Centner Waaren an Sammet, Zschamlot und dergl. genommen und sind davon geritten. Es ist aber diese Rotte bald zerstöret worden, indem kurz darauf am 10. Juni viele derselben eingezogen und zu Dresden enthauptet worden. (Quelle: Mittweida)

Das 1566te Jahr am 25. Julii seynd etzliche Ubelthäter / welche Sr. Churfürstl. Gnaden nach Leib und Leben getrachtet / unter denen der Führnehmste gewesen / Philipp Plaß / der zuvor etzliche Jahr eine Churfürstl. Gnaden-Stelle in der Schuel-Pforta genossen / nachdem sie am 12. May von Leipzig anher bracht / mit dem Rade gerichtet / und darauf geflochten worden. (WChr.)

1567: Den 20. Nov. ist Ebald von Carlwitz nach Leipzig gefangen gebracht / folgenden Tages nach Dreßden geführet / daselbst mit dem Schwerd gerichtet und hernach in vier Theil zerschlagen worden. (Leipziger Geschicht-Buch Oder Annales; Leipzig 1756)

1569: Den 16. May / ward einer aus denen / so Chur-Fürst Augusto nach dem Leben gestanden / Romanus Dehn genannt / von Frankfurt an Mayn nach Leipzig gebracht / in seine Heymath nach Dreßden geführet / und allda geviertheilt. (Leipziger Geschicht-Buch Oder Annales; Leipzig 1756)

1579 am Tage Johannis / den 24. Junii, hat ein Steuermann / Nahmens David Bottig / ein Schiff mit Sande oberhalb Dresden geladen / und solches nacher Meißen führen wollen / darzu 30 Manns- und Weibes-Persohnen eingenommen / Als er nun ohne Anweisung durch ein unrecht Fach an der Brücke durchfahren wollen / hat sich das Schiff an der Pfeiler quer vorgeleget / darauf die Leuthe ausgestiegen / Er hat aber selbige mit schrecklichem Fluchen und in aller Teufel Nahmen / wieder in das Schiff zu treten genöthiget / und ist alsdann vom Pfeiler abgelenckt und fortgefahren / da dann das Schiff am hintertheil geporsten / untergangen / die Leuthe über einen Hauffen ins Wasser gefallen und 9 Persohnen davn ertruncken / derowegen der obbenannte Steuermann / ungeachtet er sich entschuldiget / wie daß er das Schiff wider den Strohm mit dem Ruder nicht anzuhalten vermocht / vor der Kirche an den Pranger gestellet / und nachmahls mit öffentlichen Staupenschlägen des Landes ewig verwiesen worden. (WChr.)

Anno 1580 im Junio, seynd unterschiedene Unglücksfälle zu vernehmen gewesen / und unter andern / daß sich am 16. gedachten Monats ein Churfürstlicher Sächsischer Rent-Cammer sonst wohl angesehener Bedienter / zwischen 1 und 2 Uhr Nachmittag in der Silber-Cammer selbst erstochen / welcher hernach vom Scharff-Richter neben den Rabenstein begraben worden. (WChr.)

Anno 1585 am 20. Julii, ist vorm Wilßdorffer Thore allhier eine Zauberin / Helene Wiedemannin genannt / verbbrannt worden / welche vorher in der tortur, auch sonsten gütlich gestanden und ausgesaget / wie sie in ihrer Jugend die Zauberkunst von einem Münche zu Camentz erlernet / und dieses verfluchte Wesen in die 27 Jahr lang getrieben – Unterandern hätte Sie Hannsen von Taubenheim zu Noschkowitz / welcher bey Churfürst Augusten / um seines Weibes getriebenen bösen unfertigen Lebens willen / in Ungnade kommen gewesen / durch Zauberey wieder zu Gnaden zu bringen / sich beflissen. Auch hatte sie bekannt / ob wäre durch Sie ein Weib zu Sebnitz / die Peter Hellin oder Strobischen genannt / geringer Uhrsachen und um Feindschaft wegen / dermaßen bezaubert worden / daß sie 4 stumme Kinder / durch Gottes Verhängniß / nach und nach / zur Welt gebohren / wie sich’s denn auch in der Erkundigung / also befunden; Zu geschweigen der anderen vielen Zaubereyen mehr / so sie sich gebraucht und gutwillig gestanden gehabt. (WChr.)

1585, 23. Juli: ... ist obgedachten des von Taubenheims Eheweib / Sophia / weil sie nicht alleine ietzterwehnte Zaubereyen / vor ihren Mann / die Churfürstl. Gnade wieder zu erlangen / verrichten lassen / sondern auch mit einem andern von Adel wider das Sechste Geboth gelebet / auffm Alten Marckte alhier mit dem Schwerdte gerichtet worden. (WChr.)

1605 am 29. Januarii / hat man zweyen Ubelthätern / welche Anno 1603 im April / Churfürst Christianen / als Seine Churfürstl. Gnad. Bey Gräfenhähnichen in der Heyde auf einer Jagt sich befunden / wie jenesmahl Churfürst Augusto zu Sachsen auch zugedacht gewesen / nachm Leben gestanden / und nach der Churfürstl. Persohn geschossen / ihren verdienten Lohn gegeben / und ist der eine / Nahmens Michael Heinrich / aufm Neu-Marckte alhier / lebendig in Vier Theile zertheilet / der andere aber / Hans Wentzel von Bitterfeld / so zu solcher Conspiration auch bestellet gewesen / und sonst auch albereits einen Mord begangen gehabt /  mit Zangen gerissen und gerädert worden. (WChr.)

Ao. 1616 den 27. Sept. (andere setzen den 16. Oct.) ist ein Schütze von Altenberg, weil er 7. Rehe geschossen, und die Häute an einen Juden in Töplitz verkaufft, (welches durch George Schlegeln, einem Altenbergischen Weißgerber, herausgekommen, als welcher dieselben verarbeiten sollen,) in Dreßden gehenckt: Der Weißgerber ward 4 Wochen drauff zu Dippoldiswalda von seinem leiblichen Bruder erstochen (Umständliche Nachricht von der Churfl. Sächß. Schrifftsäßigen freyen Zien-Berg-Stadt Altenberg/ ...)

Anno 1620 am 24. Januarii / ist ein Mörder / Gall Friedrich genannt / welcher  nach und nach 32 Mordthaten begangen / auch solche pein- und gütlich gestanden / alhier justificiret / erstlich mit Zangen gerissen / und endlich von unten auf gerädert worden (WChr.)

Anno 1629 am 7. Novembr seynd zwey Persohnen als Vater und Sohn zugleich / weil sie falsche Müntze gemachet / aufm Rabenstein alhier mit dem Schwerdte gerichtet worden. (WChr.)

1631, den 10 Julii / am Tage der 7 Brüder / sind alhier 7 Malificanten / darunter auch 2 leibliche Brüder gewesen / hinaus auf den Sand geführet / davon ihrer 5 mit dem Rade abgethan und 2 gehenckt worden (WChr.)

Anno 1637, am 21. Februarii / ist ein Reuter / der übern Straßen-Raube überwunden und todt geschossen / auch von seinen Cammeraden / Schande zu verhüten / geschwind verscharret / auf Churfürstl. Sächs. Befehl wieder ausgegraben / dem Cörper nachmahls der Kopff abgeschlagen: und solcher / damit der Justitz ein völlig Genügen geschehe / auf ein Rad geflochten worden. (WChr.)

1637: Auch hat man dieses Jahr den 24. Martii / auf dem Neumarckte alhier / 6 Soldaten / so bey dem Feinde gewesen / an eine Justitz stranguliren lassen. (WChr.)

1638: Auß Dreßden / vom 16. 26. Augusti. Gestern vnd vorgestern ist bey dem Stockmeister auß dem brot / so sie angeschnidten / blut geflossen / hernach hat das messer auff dem tisch auch kleine blutströpplein geschwitzt: dem Marckmeister ist ein gekochter brey ganz zu blut worden: der alte Vitzthumb hat vor 3 tagen fleisch kochen lassen / alß man es essen wöllen vnd zuschnidten / alles blutig gewesen / hat vorgestern widerumb anders kochen lassen / welches ärger alß das erste worden: diese 3 stück sind gestern auff das Rahthauß gebracht worden / vnd den Herren Superintendenten darzu geforderet: im stattgraben vor dem Pirnischen thor hat man eine rote materia mit streimen an vnderschidlichen orten gefunden / welches wie blut geschinen: dergleichen ist der halbe Judenteich auch gewesen / die bedeutung ist Gott bekannt. (Wochentliche Ordinari Zeitung [Zürich] 1638. Nr. 39)

Anno 1641, den 29. Novembr. Sind alhier 7 Soldaten mit dem Schwerdte / und ein berüchtigter Dieb / Paul Weber / mit dem Strange justifiziret worden (WChr.)

Anno 1676, den 20. August, ergriff man einen Dieb aufm Rathause allhier, welcher willens war, es zu bestehlen; er war eines Büttels Sohn aus Dresden, ward den 18. September zur Staupe gehauen und [des] Landes verwiesen. (Quelle: Pirna)

1695: Dreßden / vom 26. Jan. Ein gewisser Hauptmann / so in der Goldmacherey-Kunst seine Proben übel gethan / vnd von Brandenburg verlanget worden / ist mit 16 Musquetierern außgeliffert / vnd nach Berlin convoyret worden. (Mercurii Relation [München] 1695. Nr. 7)

1695: Auß Dreßden / den 17. Martij. Es seynd auffs neue wegen der x Sach einige gefangen eingebracht / darunter eine Frau / Namens x / vnd noch eine Vornehme ist mit ihrem Gesinde arrestiret / so / daß die Sache noch vil Weitläufftigkeit abgeben dörffte. Die inhafftirt gewesene Spreewaldis. Hexe ist dieser Tagen verrecket / vnnd von dem Büttel auff den Pestilentz-Kirchhoff begraben worden. Ein gewisser Cornet / ein Bauren-Doctor / die Planeten-Leserin / vnd noch ein Weib seynd dieser Tagen am Pranger gestanden / vnd wegen bewusten Complots des Landes verwisen. (Mercurii Relation [München] 1695. Nr. 14)

[Bemerkung: Es handelt sich bei dieser sehr geheimnisvollen Notiz um einen Hexenkomplott, in das außer den Genannten noch ein böhmischer Scharfrichter verwickelt war. Weitere ausführliche Nachrichten fehlen leider, vermutlich wegen der übertriebenen Ängstlichkeit des Korrespondenten.]

Anno 1700 d. 7. Mart ward Christoph Fieritz, ein Schinderknecht zu Dreßden, wegen verschiedener Ubelthaten über Alt-Dreßden aufn Sande vom Leben zum Tode gebracht, und an Galgen gehencket; er war ein Compagnon des bekannten und 1699, d. 23. May zu Zelle justificirten Ertz-Räubers Nikolai Lists, oder Joh. Rudolphs von Mosel, welcher unter seinen 9 Kirchen- und 19 anderen Diebereyen, auch 1698 d. 9. Mart die güldene berühmte Tafel aus der Michaelis-Kirche zu Lüneburg, so Kayser Otto II. Anno 969 von der Saracenischen Beute dahin geliefert, entführt. (WChr.)

1720: Dreßden, am 1. Februarii. Vor etlichen Tagen ist in der Bettel-Vogtey ein eingesperrter Junge gestorben, welcher weil ihn aus Nachlässigkeit der Bettel-Voigte kein Brot gegeben worden, sich beide Hände abgefressen. (Berlinische Ordinaire Zeitung 1720. Nr. 10)

1724: Dreßden, den 23. Juny. Am 21. dieses hat man alhier auf dem Neumarckt ein Weibes-Mensch, welche einen Soldaten verführet, daß er mit ihr echappiret, beyde aber wieder ertappet worden, Mittags von 12 biß 2 Uhr beym Esel an der Haupt-Wache in einen von Stroh geflochtenen Crantz, einen ausgestopften und mit Soldaten Kleidern angezogenen Mann im rechten Arm haltend, zum größten Gelächter vieler 100 Zuschauer, gestellet, hernach um 1 Uhr, als der mit ihr davon gegangene Deserteur 2 mahl scharf durch die Spiß-Ruthen lauffen müssen, vor selbigen durch die Parade Gassen mit ihren Habit und Strohman zugleich hergehen, auch biß nach geendigten Aufzug der gantzen Wache wieder am Esels Beine sehen lassen müssen. (Hamburgischer Correspondent 1724. Nr. 104)

1731: Dresden, den 12. Febr. Bey der am verwichenen Dienstag erfolgten Enthauptung des Unter-Officiers Jacobi hat eine junge Weibes-Person, welche mit der fallenden Sucht behafftet gewesen, nach erlangter Erlaubniß, einen guten Theil vn dessen warmen Blut, um dadurch curiret zu werden, zu sich genommen, welcher dann hierauf Platz gemacht worden, daß sie durch beständiges Lauffen die verhoffte Würckung davon erlangen möchte. (Vossische Zeitung. Berlin 1731. Nr. 25)

[Bemerkung: ... „In Hanau stürzten sich im Jahre 1861 bei der Hinrichtung eines Raubmörders viele Menschen auf das Blutgerüst und tranken von dem rauchenden Blute. Als 1864 in Berlin zwei Mörder hingerichtet wurden, tauchten die Scharfrichtergehilfen ganze Menge von weißen Schnupftüchern in das Blut und erhielten für jedes zwei Thaler.“]

1754: Dresden, vom 27. Jan. Nach dem wegen der Diebe und Mörder ergangenen Mandat soll ihnen keine Defension mehr zugelassen werden. Wenn ein Dieb das Gestohlene wieder ersetzen kann, so soll er von der Todestrafe befreyet sein, ausser dem aber wenn das summarische Verhör vorbey, so sollen die Acten zum Schöppenstuhl eingesandt werden, der binnen 8 bis 14 Tagen das Urtheil abfassen und fortsenden soll. Dem Verurtheilten sollen alsdenn zu seiner Vorbereitung zum Tode nicht mehr als 2 oder 3 Tage verstattet werden. Wenn ein Dieb beim Einbruch ertappet werden sollte, so kan man ihn, wenn man seiner nicht habhaft werden konnte, auf der Stelle todtschiessen, ohne daß es weitere Verantwortung nach sich ziehen würde. (Vossische Zeitung. Berlin 1754. Nr. 15)



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