Rechtsprechung im alten Dresden
Anno
1523 den Montag nach Margaretha / hat man einen Pasquillanten /
Nahmens: Jobst Weißbrodten / folgender gestalt abgestrafft / Denn da
dieser hatte etliche Schmähe-Schriften wider die Pfaffen und Mönche
gemachet / wurde Er deßhalber an Pranger gestellet / alda er die
gefertigten Schreiben zur Straffe fressen müssen / Und ist hierüber
noch etliche Monat ins Gefängniß geleget / und darauf aus dem Lande
verwiesen worden (Wecksche Chronik, nachfolg. WChr.)
Im
Jahre 1548 hat Hans Schumann, ein lediger Geselle, seine leibliche
Mutter, die schwangeren Leibes war, aus vorsätzlichem, bösen
Willen, als sie bei Nacht in eine Radstube der Mühle ging, ins
Wasser gestoßen, so daß sie unter ein Rad schwamm und umkam. Er tat
dies, weil sie einen anderen Mann nehmen wollte und die Mühle, die
sein Vater besessen hatte, behalten wollte. Diesen hat man nach
eingelangtem Urteil folgendermaßen abgestraft: Zuerst wurde derselbe
auf eine Schleife (schlittenartiges Gestell) gebunden und zu Dresden
auf die vier Ecken des Marktes geführt, daselbst mit glühenden
Zangen gezwickt, hernach auf die Elbbrücke gebracht. In Meinung, den
Delinquenten desto heftiger zu quälen, wurde er in einen ledernen
Sack gesteckt, verschiedene Tiere zu ihm hinein getan, der Sack oben
fest zugebunden und verpicht (mit Pech verklebt) und so In die Elbe
geworfen. Weil es sich aber begab, daß der Sack im Wasser wegen der
Luft zerbarst, sind der Hund und die Katze, die darin waren, heraus
gefahren, ist dieser Verbrecher seiner Strafe eher, als man sonst
wollte, erlegen. (Quelle: Das sächsische Obscurum)
Anno
1555 seynd etzliche 20 Persohnen zu Alt-Dresden (Dresden-Neustadt) /
die sich beflissen / und gewettet / welcher am hefftigsten fluchen
könnte / nebst denen so darbey gewesen / und das sündliche Wesen
gegen die Gotteslästerer nicht geeyfert / gefänglich eingezogen /
und nach Verdienst / mit Gefängnüß / Verweisung aus der Stadt /
und mit dem Hals-Eisen unnachlässig gestraffet worden. (WChr.)
1566:
Am 16. Februar haben sich 24 Reiter, meistentheils vom Adel,
zusammengeschlagen, sich in den Wald bei Kohren in einen Hinterhalt
gelegt und auf Raub gelauert. Als nun einige Fuhrleute angekommen,
welche viele Waaren von Leipzig nach Chemnitz schaffen wollen, auch
1400 fl. Churf. Gelder bei sich gefehrt, haben sie dieselben
angegriffen, die Wagen aufgehauen und das Geld nebst 12 Centner
Waaren an Sammet, Zschamlot und dergl. genommen und sind davon
geritten. Es ist aber diese Rotte bald zerstöret worden, indem kurz
darauf am 10. Juni viele derselben eingezogen und zu Dresden
enthauptet worden. (Quelle: Mittweida)
Das
1566te Jahr am 25. Julii seynd etzliche Ubelthäter / welche Sr.
Churfürstl. Gnaden nach Leib und Leben getrachtet / unter denen der
Führnehmste gewesen / Philipp Plaß / der zuvor etzliche Jahr eine
Churfürstl. Gnaden-Stelle in der Schuel-Pforta genossen / nachdem
sie am 12. May von Leipzig anher bracht / mit dem Rade gerichtet /
und darauf geflochten worden. (WChr.)
1567:
Den 20. Nov. ist Ebald von Carlwitz nach Leipzig gefangen gebracht /
folgenden Tages nach Dreßden geführet / daselbst mit dem Schwerd
gerichtet und hernach in vier Theil zerschlagen worden. (Leipziger
Geschicht-Buch Oder Annales; Leipzig 1756)
1569:
Den 16. May / ward einer aus denen / so Chur-Fürst Augusto nach dem
Leben gestanden / Romanus Dehn genannt / von Frankfurt an Mayn nach
Leipzig gebracht / in seine Heymath nach Dreßden geführet / und
allda geviertheilt. (Leipziger Geschicht-Buch Oder Annales; Leipzig
1756)
1579
am Tage Johannis / den 24. Junii, hat ein Steuermann / Nahmens David
Bottig / ein Schiff mit Sande oberhalb Dresden geladen / und solches
nacher Meißen führen wollen / darzu 30 Manns- und Weibes-Persohnen
eingenommen / Als er nun ohne Anweisung durch ein unrecht Fach an der
Brücke durchfahren wollen / hat sich das Schiff an der Pfeiler quer
vorgeleget / darauf die Leuthe ausgestiegen / Er hat aber selbige mit
schrecklichem Fluchen und in aller Teufel Nahmen / wieder in das
Schiff zu treten genöthiget / und ist alsdann vom Pfeiler abgelenckt
und fortgefahren / da dann das Schiff am hintertheil geporsten /
untergangen / die Leuthe über einen Hauffen ins Wasser gefallen und
9 Persohnen davn ertruncken / derowegen der obbenannte Steuermann /
ungeachtet er sich entschuldiget / wie daß er das Schiff wider den
Strohm mit dem Ruder nicht anzuhalten vermocht / vor der Kirche an
den Pranger gestellet / und nachmahls mit öffentlichen
Staupenschlägen des Landes ewig verwiesen worden. (WChr.)
Anno
1580 im Junio, seynd unterschiedene Unglücksfälle zu vernehmen
gewesen / und unter andern / daß sich am 16. gedachten Monats ein
Churfürstlicher Sächsischer Rent-Cammer sonst wohl angesehener
Bedienter / zwischen 1 und 2 Uhr Nachmittag in der Silber-Cammer
selbst erstochen / welcher hernach vom Scharff-Richter neben den
Rabenstein begraben worden. (WChr.)
Anno
1585 am 20. Julii, ist vorm Wilßdorffer Thore allhier eine Zauberin
/ Helene Wiedemannin genannt / verbbrannt worden / welche vorher in
der tortur, auch sonsten gütlich gestanden und ausgesaget / wie sie
in ihrer Jugend die Zauberkunst von einem Münche zu Camentz erlernet
/ und dieses verfluchte Wesen in die 27 Jahr lang getrieben –
Unterandern hätte Sie Hannsen von Taubenheim zu Noschkowitz /
welcher bey Churfürst Augusten / um seines Weibes getriebenen bösen
unfertigen Lebens willen / in Ungnade kommen gewesen / durch Zauberey
wieder zu Gnaden zu bringen / sich beflissen. Auch hatte sie bekannt
/ ob wäre durch Sie ein Weib zu Sebnitz / die Peter Hellin oder
Strobischen genannt / geringer Uhrsachen und um Feindschaft wegen /
dermaßen bezaubert worden / daß sie 4 stumme Kinder / durch Gottes
Verhängniß / nach und nach / zur Welt gebohren / wie sich’s denn
auch in der Erkundigung / also befunden; Zu geschweigen der anderen
vielen Zaubereyen mehr / so sie sich gebraucht und gutwillig
gestanden gehabt. (WChr.)
1585,
23. Juli: ... ist obgedachten des von Taubenheims Eheweib / Sophia /
weil sie nicht alleine ietzterwehnte Zaubereyen / vor ihren Mann /
die Churfürstl. Gnade wieder zu erlangen / verrichten lassen /
sondern auch mit einem andern von Adel wider das Sechste Geboth
gelebet / auffm Alten Marckte alhier mit dem Schwerdte gerichtet
worden. (WChr.)
1605
am 29. Januarii / hat man zweyen Ubelthätern / welche Anno 1603 im
April / Churfürst Christianen / als Seine Churfürstl. Gnad. Bey
Gräfenhähnichen in der Heyde auf einer Jagt sich befunden / wie
jenesmahl Churfürst Augusto zu Sachsen auch zugedacht gewesen /
nachm Leben gestanden / und nach der Churfürstl. Persohn geschossen
/ ihren verdienten Lohn gegeben / und ist der eine / Nahmens Michael
Heinrich / aufm Neu-Marckte alhier / lebendig in Vier Theile
zertheilet / der andere aber / Hans Wentzel von Bitterfeld / so zu
solcher Conspiration auch bestellet gewesen / und sonst auch
albereits einen Mord begangen gehabt / mit Zangen gerissen und
gerädert worden. (WChr.)
Ao.
1616 den 27. Sept. (andere setzen den 16. Oct.) ist ein Schütze von
Altenberg, weil er 7. Rehe geschossen, und die Häute an einen Juden
in Töplitz verkaufft, (welches durch George Schlegeln, einem
Altenbergischen Weißgerber, herausgekommen, als welcher dieselben
verarbeiten sollen,) in Dreßden gehenckt: Der Weißgerber ward 4
Wochen drauff zu Dippoldiswalda von seinem leiblichen Bruder
erstochen (Umständliche Nachricht von der Churfl. Sächß.
Schrifftsäßigen freyen Zien-Berg-Stadt Altenberg/ ...)
Anno
1620 am 24. Januarii / ist ein Mörder / Gall Friedrich genannt /
welcher nach und nach 32 Mordthaten begangen / auch solche
pein- und gütlich gestanden / alhier justificiret / erstlich mit
Zangen gerissen / und endlich von unten auf gerädert worden (WChr.)
Anno
1629 am 7. Novembr seynd zwey Persohnen als Vater und Sohn zugleich /
weil sie falsche Müntze gemachet / aufm Rabenstein alhier mit dem
Schwerdte gerichtet worden. (WChr.)
1631,
den 10 Julii / am Tage der 7 Brüder / sind alhier 7 Malificanten /
darunter auch 2 leibliche Brüder gewesen / hinaus auf den Sand
geführet / davon ihrer 5 mit dem Rade abgethan und 2 gehenckt worden
(WChr.)
Anno
1637, am 21. Februarii / ist ein Reuter / der übern Straßen-Raube
überwunden und todt geschossen / auch von seinen Cammeraden /
Schande zu verhüten / geschwind verscharret / auf Churfürstl.
Sächs. Befehl wieder ausgegraben / dem Cörper nachmahls der Kopff
abgeschlagen: und solcher / damit der Justitz ein völlig Genügen
geschehe / auf ein Rad geflochten worden. (WChr.)
1637:
Auch hat man dieses Jahr den 24. Martii / auf dem Neumarckte alhier /
6 Soldaten / so bey dem Feinde gewesen / an eine Justitz stranguliren
lassen. (WChr.)
1638:
Auß Dreßden / vom 16. 26. Augusti. Gestern vnd vorgestern ist bey
dem Stockmeister auß dem brot / so sie angeschnidten / blut
geflossen / hernach hat das messer auff dem tisch auch kleine
blutströpplein geschwitzt: dem Marckmeister ist ein gekochter brey
ganz zu blut worden: der alte Vitzthumb hat vor 3 tagen fleisch
kochen lassen / alß man es essen wöllen vnd zuschnidten / alles
blutig gewesen / hat vorgestern widerumb anders kochen lassen /
welches ärger alß das erste worden: diese 3 stück sind gestern
auff das Rahthauß gebracht worden / vnd den Herren Superintendenten
darzu geforderet: im stattgraben vor dem Pirnischen thor hat man eine
rote materia mit streimen an vnderschidlichen orten gefunden /
welches wie blut geschinen: dergleichen ist der halbe Judenteich auch
gewesen / die bedeutung ist Gott bekannt. (Wochentliche Ordinari
Zeitung [Zürich] 1638. Nr. 39)
Anno
1641, den 29. Novembr. Sind alhier 7 Soldaten mit dem
Schwerdte / und ein berüchtigter Dieb / Paul Weber / mit dem Strange
justifiziret worden (WChr.)
Anno
1676, den 20. August, ergriff man einen Dieb aufm Rathause allhier,
welcher willens war, es zu bestehlen; er war eines Büttels Sohn aus
Dresden, ward den 18. September zur Staupe gehauen und [des] Landes
verwiesen. (Quelle: Pirna)
1695:
Dreßden / vom 26. Jan. Ein gewisser Hauptmann / so in der
Goldmacherey-Kunst seine Proben übel gethan / vnd von Brandenburg
verlanget worden / ist mit 16 Musquetierern außgeliffert / vnd nach
Berlin convoyret worden. (Mercurii Relation [München] 1695. Nr. 7)
1695:
Auß Dreßden / den 17. Martij. Es seynd auffs neue wegen der x Sach
einige gefangen eingebracht / darunter eine Frau / Namens x / vnd
noch eine Vornehme ist mit ihrem Gesinde arrestiret / so / daß die
Sache noch vil Weitläufftigkeit abgeben dörffte. Die inhafftirt
gewesene Spreewaldis. Hexe ist dieser Tagen verrecket / vnnd von dem
Büttel auff den Pestilentz-Kirchhoff begraben worden. Ein gewisser
Cornet / ein Bauren-Doctor / die Planeten-Leserin / vnd noch ein Weib
seynd dieser Tagen am Pranger gestanden / vnd wegen bewusten Complots
des Landes verwisen. (Mercurii Relation [München] 1695. Nr. 14)
[Bemerkung:
Es handelt sich bei dieser sehr geheimnisvollen Notiz um einen
Hexenkomplott, in das außer den Genannten noch ein böhmischer
Scharfrichter verwickelt war. Weitere ausführliche Nachrichten
fehlen leider, vermutlich wegen der übertriebenen Ängstlichkeit des
Korrespondenten.]
Anno
1700 d. 7. Mart ward Christoph Fieritz, ein Schinderknecht zu
Dreßden, wegen verschiedener Ubelthaten über Alt-Dreßden aufn
Sande vom Leben zum Tode gebracht, und an Galgen gehencket; er war
ein Compagnon des bekannten und 1699, d. 23. May zu Zelle
justificirten Ertz-Räubers Nikolai Lists, oder Joh. Rudolphs von
Mosel, welcher unter seinen 9 Kirchen- und 19 anderen Diebereyen,
auch 1698 d. 9. Mart die güldene berühmte Tafel aus der
Michaelis-Kirche zu Lüneburg, so Kayser Otto II. Anno 969 von der
Saracenischen Beute dahin geliefert, entführt. (WChr.)
1720:
Dreßden, am 1. Februarii. Vor etlichen Tagen ist in der
Bettel-Vogtey ein eingesperrter Junge gestorben, welcher weil ihn aus
Nachlässigkeit der Bettel-Voigte kein Brot gegeben worden, sich
beide Hände abgefressen. (Berlinische Ordinaire Zeitung 1720. Nr.
10)
1724:
Dreßden, den 23. Juny. Am 21. dieses hat man alhier auf dem
Neumarckt ein Weibes-Mensch, welche einen Soldaten verführet, daß
er mit ihr echappiret, beyde aber wieder ertappet worden, Mittags von
12 biß 2 Uhr beym Esel an der Haupt-Wache in einen von Stroh
geflochtenen Crantz, einen ausgestopften und mit Soldaten Kleidern
angezogenen Mann im rechten Arm haltend, zum größten Gelächter
vieler 100 Zuschauer, gestellet, hernach um 1 Uhr, als der mit ihr
davon gegangene Deserteur 2 mahl scharf durch die Spiß-Ruthen
lauffen müssen, vor selbigen durch die Parade Gassen mit ihren Habit
und Strohman zugleich hergehen, auch biß nach geendigten Aufzug der
gantzen Wache wieder am Esels Beine sehen lassen müssen.
(Hamburgischer Correspondent 1724. Nr. 104)
1731:
Dresden, den 12. Febr. Bey der am verwichenen Dienstag erfolgten
Enthauptung des Unter-Officiers Jacobi hat eine junge Weibes-Person,
welche mit der fallenden Sucht behafftet gewesen, nach erlangter
Erlaubniß, einen guten Theil vn dessen warmen Blut, um dadurch
curiret zu werden, zu sich genommen, welcher dann hierauf Platz
gemacht worden, daß sie durch beständiges Lauffen die verhoffte
Würckung davon erlangen möchte. (Vossische Zeitung. Berlin 1731.
Nr. 25)
[Bemerkung:
... „In Hanau stürzten sich im Jahre 1861 bei der Hinrichtung
eines Raubmörders viele Menschen auf das Blutgerüst und tranken von
dem rauchenden Blute. Als 1864 in Berlin zwei Mörder hingerichtet
wurden, tauchten die Scharfrichtergehilfen ganze Menge von weißen
Schnupftüchern in das Blut und erhielten für jedes zwei Thaler.“]
1754:
Dresden, vom 27. Jan. Nach dem wegen der Diebe und Mörder ergangenen
Mandat soll ihnen keine Defension mehr zugelassen werden. Wenn ein
Dieb das Gestohlene wieder ersetzen kann, so soll er von der
Todestrafe befreyet sein, ausser dem aber wenn das summarische Verhör
vorbey, so sollen die Acten zum Schöppenstuhl eingesandt werden, der
binnen 8 bis 14 Tagen das Urtheil abfassen und fortsenden soll. Dem
Verurtheilten sollen alsdenn zu seiner Vorbereitung zum Tode nicht
mehr als 2 oder 3 Tage verstattet werden. Wenn ein Dieb beim Einbruch
ertappet werden sollte, so kan man ihn, wenn man seiner nicht habhaft
werden konnte, auf der Stelle todtschiessen, ohne daß es weitere
Verantwortung nach sich ziehen würde. (Vossische Zeitung. Berlin
1754. Nr. 15)
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